
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Athleten an der Laufstrecke mit dem Fahrrad oder dergleichen begleiten?
A.: Auf der gesamten Laufstrecke ist das Begleiten mit einem Fahrrad
verboten. Ebenfalls sind alle fahrbaren Untersätze mit Motorisierung
z.B. E-Bikes, etc. auf der gesamten Laufstrecke nicht erlaubt.
Darf man Stöcke als Hilfsmittel benutzen?
A.: Das Verwenden von Stöcken jeglicher Art ist verboten!
Darf man ich beim Radfahren kopfhörer nutzen?
A.:Aus Sicherheitsgründen ist auf der gesamten Radstrecke das Tragen von Kopfhörern verboten. Ein Verstoss führt zur Disqualifikation.
Bis zu welchem Datum kann der Betreuer gewechselt werden?
A.: Am Registrierungstag muss der Betreuer feststehen. Die angegebene Konfektionsgrösse des Finisher T-Shirts für den Betreuer kann danach nicht mehr geändert werden.
Bekommt man als Finisher ein Finisher-Foto?
A.: Nein, du kannst es jedoch käuflich über unseren Partnerfotografen erwerben.
Kann ich meinen Startplatz (aufgrund eines Nicht Antretens) auf das nächste Jahr überschreiben?
A.: Nein, das ist leider nicht möglich.
Muss der Betreuer ab der Silberkarklamm seine/n Athletin/en zu Fuß begleiten?
A.: Ja! Ab der Silberkarklamm muss der Betreuer die/den Athletin/en bis
ins Ziel zu Fuß begleiten. Beide müssen gemeinsam die Ziellinie überqueren,
um den Triathlon erfolgreich und ordnungsgemäß zu beenden. Technische
Hilfsmittel sind verboten!
Muss am RegistrierungsTag mein Betreuer Vorort sein?
A.:Ja, der Betreuer muss am Registrierungstag persönlich anwesend sein. Ohne Betreuer ist eine Startzulassung beim Austria eXtreme Triathlon nicht möglich.
